Gegen Obergrenzen für Frauen auf der Flucht!
Stellungnahme des Österreichischen Frauenrings zum gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl und Werner Amon, MBA zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (996 d.B.) (4/AUA)
Zum oben angeführten gesamtändernden Abänderungsantrag verweist der Österreichische Frauenring auf seine Stellungnahme zur Novellierung des Asylgesetzes 2005 (Regierungsvorlage 996dB) sowie auf den Kommentar von wide.
Darüber hinaus sei angemerkt: Durch das jetzt neu hinzugekommene Verordnungsrecht in den §§ 36ff des Abänderungsantrags kann das Asylrecht unter rechtsstaatlich unklar definierten Voraussetzungen praktisch ausgehebelt werden, die verfassungs- und völkerrechtlich problematischen Obergrenzen können durch eine Hintertür rechtlich umgesetzt werden.
Mit der extrem kurzen Begutachtungsfrist für diese "Notstandsmaßnahme" wird die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfohlene mindestens sechswöchige Begutachtungsfrist außerdem gröblich missachtet.
Der Österreichische Frauenring bleibt daher bei seiner Aufforderung, die seinerzeit geplanten und jetzt neuerlich und noch weiter gehend vorgeschlagenen Verschärfungen des Asylrechts nicht zu beschließen!