Null Toleranz bei sexueller Belästigung

Belästigung und Machtmissbrauch sind keine Kavaliersdelikte!

„Sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch sind keine Kavaliersdelikte, wie dies gerade von verschiedenen Akteuren in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird,“ kritisiert Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.

Jede Frau* hat das Recht, aufgrund ihrer Ausbildung und Qualifikation beschäftigt zu werden und damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Jede Frau* hat das Recht, einen Arbeitsplatz vorzufinden, wo sie vor Diskriminierung und sexueller Belästigung geschützt ist. Es liegt in der Fürsorgepflicht des Unternehmens, beide Rechte zu gewährleisten, die betroffene Frau zu schützen und nicht ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben.

Das unerwünschte Versenden von Fotos von Geschlechtsteilen oder anzügliche Angebote für eine sexuelle Beziehung stellen eine eindeutige sexuelle Belästigung dar. Werden diese Handlungen von einem Vorgesetzten ausgeübt, so handelt es sich um einen Machtmissbrauch an einer untergebenen Person. In Österreich ist die Gesetzeslage zu sexueller Belästigung eindeutig. Mit dem Gleichbehandlungsgesetz haben Betroffene einen starken Schutz gegen jede Form von Diskriminierung und Belästigung. Die Ausweitung des Strafrechtes um das Dic-Pic Verbot war ein notwendiger und wichtiger Schritt.

„Wir fordern null Toleranz bei sexueller Belästigung und besonders die Unternehmen auf, ihrer Fürsorgepflicht zum Schutz der betroffenen Frau* nachzukommen und den mutmaßlichen Belästiger ohne Ansehen der Person zur Verantwortung zu ziehen“, bekräftigt Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.

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