Novelle des Kinder-Rückführungsgesetzes 2017
Stellungnahme des Frauenrings
Aus frauenpolitischer Sicht enthält der Gesetzesvorschlag für das Kinder-Rückführungsgesetz 2017 (Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunterhaltsgesetz 2014 geändert sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufgehoben werden) einige begutachtenswürdige Punkte.
Aus diesem Grund hat der Österreichische Frauenring als Dachorganisation österreichischer Frauenvereine eine Stellungnahme verfasst, die anbei als PDF-Dokument beigefügt ist.
Der Frauenring hat zudem in einem Schreiben an die zuständige Abteilung die ausgesprochen knappe Begutachtungsfrist von zwei Wochen kritisiert und um eine Verlängerung der Begutachtungsfrist gebeten. Besonders für NGOs, die nicht über große personelle Ressourcen verfügen, stellt eine derat kurze Frist zur Verfassung einer fundierten Stellungnahme eine Herausforderung dar.