Offener Brief des Frauenrings zum Entwurf des 3. Gewaltschutzgesetzes

Freitag, 20. September 2019 - 0:45

Offener Brief des Österreichischen Frauenringes zum Entwurf des 3. Gewaltschutzgesetzes, 970/A, an alle Abgeordneten des Österreichischen Nationalrates

Sehr geehrte Damen und Herren!

Werte Abgeordnete!

Der Österreichische Frauenring wendet sich mit diesem Offenen Brief an Sie, um unsere Besorgnis zum Entwurf des 3. Gewaltschutzgesetzes, der in Form des Antrages 970/A vorliegt, zum Ausdruck zu bringen!

Aus unserer Sicht birgt er sehr viele Gefahren in sich, die aus Sicht des größten Dachverbandes österreichischer Frauenvereine und der darin vertretenen Mitgliedsorganisationen aus dem Opfer- und Gewaltschutzbereich nicht akzeptabel sind!

Besonders kritisch sehen wir die Anzeigepflicht durch die Gesundheitsberufe, da damit von Gewalt betroffenen Frauen die Entscheidungsfreiheit für ihr weiteres Vorgehen genommen wird. Das ist ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht!

Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, müssen darauf vertrauen können, dass ihre körperliche und physische Wiederherstellung nach so einem traumatischen Ereignis in vertrauensvoller Umgebung im Vordergrund steht und nicht die Angst vor einem Verfahren, auf dessen Einleitung und die weiteren persönlichen Konsequenzen sie keinen Einfluss haben! Dann ist auch zu befürchten, dass sich betroffene Frauen aus Angst vor den rechtlichen Folgen nicht mehr in Behandlung begeben werden und dadurch ihre Gesundheit massiv gefährden!

Auch die Tatsache, dass ein aus dem Haushalt weggewiesener Täter die nun verpflichtende Beratung selbst bezahlen muss, birgt die große Gefahr in sich, dass das Aggressionspotential nach einer möglichen Rückkehr nicht kleiner wird!

Die bloße Erhöhung des Strafausmaßes im Strafgesetzbuch ist für uns sowie die Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen kein brauchbares Mittel und wird einen Täter nicht von einer Gewalttat abhalten. Schon jetzt wird der bestehende Strafrahmen nicht ausgenutzt!

Das Gesetz, das nun zur Diskussion im Nationalrat vorliegt, ist aus unserer Sicht nicht durchdacht! Die parlamentarische Begutachtung im Frühjahr 2019 hat mit den zahlreichen und sehr kritischen Stellungnahmen bereits auf diesen Umstand hingewiesen! Es ist daher sehr bedauerlich, dass nun ein Gesetz beschlossen werden soll, wo alle Einwände der ExpertInnen ignoriert wurden!

Österreich hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, alles zu unternehmen, damit Gewalt gegen Frauen verhindert wird! Die Evaluierung im sogenannten GREVIO-Bericht wurde im Nationalrat von allen Parteien beschlossen! Im nun vorliegenden Antrag fand diese Evaluierungen bedauerlicherweise keinen Zugang!

Daher richtet sich unser Appell an Sie, werte Abgeordnete! Hören Sie auf die ExpertInnen! Bitte ziehen Sie diesen Antrag zurück bzw. stimmen Sie ihm nicht zu!

Wir fordern Sie auf, ein Gesetz zu schaffen, das Opfern von Gewalt die Sicherheit gibt, dass sie vom Staat ausreichend und in sensibler Form geschützt sind! Dafür ist im Vorfeld eine breite Diskussion notwendig!

Hier geht es um Menschenleben, um Opferschutz und vor allem um Menschenrechte und nicht um billige Polemik in Vorwahlzeiten!

Der Frauenring und die darin vertretenen ExpertInnen sind gerne bereit, ihre Erfahrungen und Expertise einzubringen, wenn es um den Schutz von Menschenleben geht!

 

Für den

Österreichischen Frauenring

Klaudia Frieben, Vorsitzende

Mag.a Maria Rösslhummer, stv. Vorsitzende

Mag.a Christa Kirchmair, stv. Vorsitzende