Grapscher sind Täter
Aktion für eine Ausweitung des Strafrechts im Bereich der sexuellen Belästigung
Frankreich, Belgien, Deutschland oder die Schweiz schützen ihre BürgerInnen mit dem Strafgesetz vor sexueller Belästigung. Doch was in vielen Ländern Europas schon lange selbstverständlich ist, ist für Österreichs Justizminister Brandstetter „schwer zu fassen“. Mit dieser Begründung hat der Minister den vorgeschlagenen Straftatbestand zum Schutz der BürgerInnen vor sexueller Belästigung einfach fallen gelassen.
Worum es genau geht?
Um den ungefragten Griff etwa auf den Hintern, intensives Bedrängen in öffentlichen Verkehrsmitteln, einen aufgedrängten Kuss oder ähnliches. Nicht nachvollziehbar ist vor allem, warum sexuelle Belästigung im Strafgesetz „schlecht zu fassen” sein soll, während es im Gleichbehandlungsgesetz und somit am Arbeitsplatz bereits seit Jahren definiert ist und sanktioniert wird. Ist das für Minister Brandstetter nicht strafwürdig? Für Betroffene ist das jedenfalls unverständlich.
Am Freitag, 12.Juni 2015, treffen wir uns deshalb um 14 Uhr am Europaplatz (1150 Wien), um in Aktion für unsere Rechte einzutreten! Spread the word - und macht mit!