Steuerreform lässt NiedrigpensionistInnen leer ausgehen
Frauenring kritisiert fehlende Entlastung für BezieherInnen einer Ausgleichszulage
Im Rahmen der Steuerreform wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass PensionistInnen mit einer Pension von unter 1.100 Euro eine Steuergutschrift von 110 Euro erhalten sollen - davon ausgenommen sind jedoch die 230.000 BezieherInnen einer Ausgleichszulage.
Im Finanzministerium wird dieser Schritt damit begründet, dass die Ausgleichszulage bereits Steuermittel seien, die jene mit geringer Pension erhalten. Diese Ausnahme in der Steuerreform trifft vor allem Frauen. 71 Prozent der AusgleichszulagenbezieherInnen sind Frauen, sie leben von 830 Euro im Monat - und damit unter der Armutsgrenze von 1.100 Euro.
Dass Armut in Österreich weiblich ist, ist seit Langem bekannt. Weibliche Armut verschärft sich zudem im Alter: Laut EU-SILC ist jede vierte Frau über 65 armutsgefährdet.
“Frauen profitieren von der Steuerreform insgesamt deutlich weniger als Männer, wie Expertinnen mehrfach kritisiert haben. Dass Menschen, die ohnehin ein Einkommen unter der Armutsgrenze beziehen, durch die Steuerreform leer ausgehen, ist inakzeptabel”, sagte Sonja Ablinger, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
“Unter den Bezieherinnen der Ausgleichszulage befinden sich außerdem Frauen, die aufgrund des Familienrechts vor 1975 nicht einmal selbst entscheiden konnten, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ihr Ehemann musste dem zustimmen. Diese Frauen will man nun doppelt bestrafen”, so Ablinger abschließend.