Österreichischer Frauenring begrüßt Strafrechtsreform
Erweiterter Schutz vor Übergriffen ist menschen- und völkerrechtliche Verpflichtung
Der Österreichische Frauenring befürwortet die Zielsetzungen des Entwurfs zur Strafrechtsreform: Die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Frauen soll damit weiter gestärkt werden. "Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, Präventions- und Schutzmaßnahmen weiter auszubauen. Die geplanten Maßnahmen sind somit keine frauenpolitische Gefälligkeit, sondern die Erfüllung von menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen", sagt Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
Mit dem neuen Tatbestand betreffend die sexuelle Selbstbestimmung liegt eine Vergewaltigung auch dann vor, wenn zwar keine Gewalt ausgeübt wurde, die geschlechtliche Handlung aber erkennbar gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wurde. In Zukunft wird es also nicht mehr um die Frage gehen, ob das Opfer sich ausreichend zur Wehr gesetzt hat, sondern darum, ob ein Einvernehmen vorlag oder nicht. "Das ist eine längst überfällige Änderung. Übergriffe sind keine legitime Form des sexuellen Umgangs. Auch bei Eigentumsdelikten wie Diebstahl wird nicht geprüft, ob sich das Opfer ausreichend gewehrt hat", so Pölzlbauer.
Auch bei der sexuellen Belästigung ist eine Ausweitung geboten. Es ist völlig unverständlich, warum der berüchtigte Griff aufs Gesäß am Arbeitsplatz rechtliche Konsequenzen hat, im Bus oder auf der Straße aber folgenlos bleiben soll.
Der Frauenring begrüßt weiters die Strafverschärfung bei Begehung im Familienkreis und bei einem rassistischen Tat-Hintergrund. Gerade muslimische Frauen sind zunehmend rassistischen Angriffen ausgesetzt. Auch die Einführung des Tatbestands des Cyber-Mobbings ist eine wichtige Aktualisierung des Strafrechts - Frauen, die sich viel im Internet bewegen, sind oft brutalen Drohungen und Belästigungen im Netz ausgesetzt.
"Der Frauenring unterstützt das Engagement der Frauenministerin im Hinblick auf die Strafrechtsreform. Es kann nicht sein, dass wichtige menschenrechtliche Fragen etwa von Nationalratsabgeordneten ins Lächerliche gezogen und Gewalt gegen Frauen - gerade angesichts der besorgniserregenden Statistiken - verharmlost wird", so Pölzlbauer abschließend.
Lesen Sie die Stellungnahme des Österreichischen Frauenrings zum Strafrechtsänderungsgesetzes 2015!