Frauenvolksbegehren unterstützen - jetzt!
Das Frauenvolksbegehren hat bisher schon in der Einleitungsphase knapp 240.000 Unterschriften gesammelt. Am Dienstag, den 3. April können noch Unterstützungserklärungen für den Start der Eintragungswoche abgegeben werden - der Österreichische Frauenring ruft zur Unterstützung auf.
Angesichts der Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern sind Forderungen des Frauenvolksbegehrens hochaktuell. Der Gender Pay Gap auf Basis der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste in der Privatwirtschaft beträgt 20,1 Prozent. Österreich liegt damit deutlich über dem EU-Schnitt von 16,2 Prozent. In Hinblick auf Lohnunterschiede ist die Forderung nach Gehaltstransparenz und gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit zentral.
Arbeitsbewertung
Es gibt viele Ursachen für die geschlechterspezifische Lohnschere, eine ganz wesentliche liegt in der geschlechtsspezifischen Arbeitsbewertung. Betrachtet man Kollektivlöhne in verschiedenen Branchen, so zeigt sich ein deutlich niedriges Lohnniveau in frauendominierten Berufen: Während ein ausgelernter Mechaniker im ersten Berufsjahr 2.072,55 Euro brutto verdient, sind es bei einer Friseurin nur 1.344 Euro. Dem Verdienst eines Maurers von 2.303,38 Euro brutto steht jener einer Altenfachbetreuerin von 2.054,40 Euro brutto entgegen – dabei sind gerade in Sozial- und Pflegeberufen sowohl körperliche als auch psychische Belastung besonders hoch. „Früher wurden die Frauen damit abgespeist, sie seien zu wenig gebildet, jetzt heißt es, sie hätten die falschen Berufe gewählt“, kritisiert Sonja Ablinger, die Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
In der Regel gilt: Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, werden geringer bewertet als jene, in denen überwiegend Männer arbeiten. Diskriminierungsfrei ist eine Arbeitsbewertung dann, wenn ausdrücklich darauf geachtet wird, dass alle Tätigkeiten nach einem Maßstab bewertet werden, kein ‚männlicher’ Maßstab angelegt wird und keine Geschlechtervorurteile einfließen. „Es fehlt an Bewusstsein, aber auch dem politischen Willen, Transparenz zu schaffen, Tätigkeiten und Berufe systematisch zu vergleichen und diskriminierungsfrei zu bewerten. Mögliche Lohnunterschiede müssen nachvollziehbar, überprüfbar und objektiv sein. Zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung gehört auch die Überprüfung von Prämien und Zulagen. Die Forderung des Frauenvolksbegehrens nach Gehaltstransparenz und Weiterentwicklung der Einkommensberichte ist darum besonders wichtig“, erläutert Sonja Ablinger.
Einkommensberichte weiterentwickeln
Das im Jahr 2010 im Parlament verabschiedete Gesetz zu Einkommenstransparenz und verpflichtenden Einkommensberichten war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dem dringend weitere folgen müssen. Denn Entlohnungssysteme, die nicht transparent sind, fördern Ungerechtigkeit, ebenso wie sogenannte Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, die das Einkommen betreffen. „Einkommensberichte dürfen nicht in der Schublade verschwinden. Es braucht einen verpflichtenden Maßnahmenplan“, fordert Sonja Ablinger. Zur Berichtslegung sollten außerdem alle Unternehmen und Betriebe mit mehr als 20 (jetzt 150) MitarbeiterInnen verpflichtet werden.
„1979 wurde in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz beschlossen – 40 Jahre danach ist Lohngerechtigkeit noch immer nicht hergestellt. Wir brauchen das Frauenvolksbegehren, um das Thema Einkommensgerechtigkeit auf die politische Tagesordnung zu bringen“, so Ablinger abschließend.