Frauenring: Nein zur „Notverordnung“
Verschärfung des Asylrechts trifft besonders Frauen hart
Der Österreichische Frauenring spricht sich klar gegen die Erlassung der so genannten "Notverordnung" durch die Bundesregierung aus. „Die geplante Änderung des Bundesgesetzes würde eine neuerliche Verschärfung des Asylrechts und damit auch eine Verschlechterung der Situation von Frauen und Kindern bedeuten“, sagte Sonja Ablinger, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
Der Entwurf ist in mehrerer Hinsicht rechtlich problematisch: Die bereits in den gesetzlichen Grundlagen verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe „öffentliche Ordnung“ und „innere Sicherheit“ könnten behördlicher Willkür Tür und Tor öffnen. „Die Feststellung des so genannten Notstands ermöglicht weitgehende Einschränkungen im Bereich des völkerrechtlich verankerten Asylrechts und der Menschenrechte. Die Verwendung der genannten dehnbaren Begriffe erscheint daher äußerst bedenklich“, sagte Brigitte Hornyik, Verfassungsjuristin und stellvertretende Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
Als besonders problematisch beurteilt der Frauenring Schnellverfahren, die an der Grenze durchgeführt werden sollen. Solche Schnellverfahren machen es gerade für Frauen und LGBTIQ-Personen noch schwerer, über ihre traumatischen Erfahrungen z.B. mit sexueller Gewalt, vor der sie geflüchtet sind, zu sprechen. „Die Begründung der geplanten Gesetzesänderung suggeriert eine Notlage, die sich weder in den Zahlen von Asylanträgen, noch in den vorliegenden Daten zur aktuellen Situation in Österreich widerspiegeln. Wer Frauen und Kinder wirklich vor Verfolgung schützen und Familien Geflüchteter wieder zusammenführen will, darf diese Verordnung nicht beschließen!“, sagte Sonja Ablinger abschließend.