Frauenring: Kindeswohlkommission auch für Kindschaftsrecht einberufen
Große Lücken beim Kindeswohl und Frauenrechten! Expertinnen müssen auf Augenhöhe miteinbezogen werden!
„Wir begrüßen die Arbeit der Kindeswohlkommission unter der Leitung von Frau Dr.in Irmgard Griss, wonach es bei der Umsetzung des Kindeswohles in Asylverfahren offenbar große Mängel gibt, und die Entscheidungen einer Lotterie gleichen“, erklärt Klaudia Frieben, Vorsitzende des österreichischen Frauenringes.
Der Österreichische Frauenring weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass es auch im bestehenden Kindschaftsrecht noch immer Mängel gibt, die dem Kindeswohl weitgehend entgegenstehen. Vor allem in Pflegschafts- und Obsorgeverfahren werden diese Mängel z.B. durch die „erzwungene“ gemeinsame Obsorge, die „verordnete“ Doppelresidenz oder einem ausgedehnten Kontaktrecht auch bei häuslicher Gewalt in der Praxis sichtbar. „Wir sehen hier ebenfalls dringende Notwendigkeiten von „Mängelbehebung“, die jedoch auf Augenhöhe vor allem mit Frauenorganisationen erfolgen müssen. Eine unabhängige Kindeswohlkommission unter der Leitung einer erfahrenen Höchstrichterin wäre auch im Kindschaftsrecht sehr hilfreich“, so Frieben.
„Es sind gerade Frauen, die am kürzeren Ast sitzen, weil sie ihre Kinder nicht verlieren wollen und Vereinbarungen bei Gericht zustimmen, wohlwissend, dass diese Zustimmung zu ihrem Nachteil ist und auch meist nicht dem Kindeswohl entspricht. Kinder werden in Obsorgeverfahren noch immer als „Druckmittel“ und „Spielball“ verwendet, was weder zum Wohl des Kindes noch der Eltern beiträgt. Besonders Frauen verzichten auf Ansprüche, weil sie Angst um ihr Kind haben“, kritisiert Klaudia Frieben.
Einige Maßnahmen, die im Regierungsprogramm vorgesehen sind, sind für die Rechte von Frauen und das Kindeswohl sehr kritisch zu sehen. Auch muss die Frage der Gewalt in der Familie sehr stark und garantiert berücksichtigt werden. „In den Vorgesprächen im Justizministerium wird den Erfahrungsberichten der Frauen- und Gewaltschutzorganisationen zu wenig Relevanz beigemessen und das Thema ist noch immer unterrepräsentiert. Hier fordern wir von den Verantwortlichen im Justizministerium Gespräche auf Augenhöhe mit erfahrenen Expertinnen der Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen“, so Klaudia Frieben.
„Wir fordern sowohl Justizministerin Alma Zadic als auch Frauen- und Familienministerin Susanne Raab und in Vertretung Karoline Edtstadler auf, alles zu unternehmen, damit das Kindschaftsrecht aber auch das Unterhalts- und Partnerschaftsrecht für Frauen nicht zu weiteren Benachteiligungen führt“, fordert Klaudia Frieben, „die verbindliche Einbindung von erfahrenen Expertinnen aus Frauen-, Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen und ihre Meinung muss unbedingt gehört werden.“