Equal Pension Day – in Zahlen gegossene Ungerechtigkeit
Der Equal Pension Day markiert die strukturellen Benachteiligungen von Frauen, die sie in ihrem aktiven Leben erfahren haben. Die Pensionslücke beträgt 39,4 %. Heuer fällt der Equal Pension Day auf den 9. August. Ab diesem Tag haben Männer statistisch gesehen bereits so viel Pension erhalten, wie Frauen erst bis zum Ende des Jahres bekommen werden.
Der Equal Pension Day ist also die in Zahlen gegossene Ungerechtigkeit und bedeutet, dass Frauen im Jahr 2026 144 Tage weniger Pension erhalten.
Um der nunmehr ansteigenden Altersarmut vorzubeugen, müssen gerade jetzt weitere Maßnahmen gesetzt werden, um diesen Gap zu verringern – vor allem im aktiven Erwerbsleben. Die Erwerbsbiografien von Frauen sind von zahlreichen Hürden belastet, die sie auch daran hindern, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen.
Zusätzlich wird das Frauenpensionsantrittsalter in Schritten angehoben. Da offenbar die Wirtschaft nicht darauf vorbereitet ist, ist der Anstieg bei der Arbeitslosigkeit von älteren Frauen bedenklich. Aber auch die „Reformen“ der letzten Jahrzehnte – und hier besonders die Pensionsreform 2003 – hat für Frauen massive Verschlechterungen zur Folge. Mit der Lebensdurchrechnung und der Streichung de „besten 15 Jahre“ wurde nicht nur in bereits bestehende Ansprüche eingegriffen, sondern auch in Kauf genommen, dass damit ein gedeckelter Verlust von 10% entstanden ist.
Frauen brauchen die notwendige Unterstützung der Politik, um für die eigene soziale Absicherung in jedem Alter selbst zu sorgen und ihr Familienleben mit einem Job zu vereinbaren. Frauen brauchen Arbeitsplätze mit existenzsichernden Einkommen sowie die ausreichende Anrechnung der unbezahlten Care Arbeit im Pensionssystem. Frauen haben das Recht auf Anerkennung ihrer Leistung, die sie täglich erbringen, sowohl bezahlt als auch unbezahlt. Dass Frauen in Österreich noch immer ein deutlich größeres Armutsrisiko haben, dürfen wir nicht einfach hinnehmen.
Notwendig ist
- Die Schließung des Gender Pay Gap und die sofortige Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie
- Eine alternsgerechte Arbeitswelt und die Möglichkeit, Frauen bis zu ihrem Pensionsantrittsalter zu beschäftigen
- Rechtsanspruch von Teilzeit auf Vollzeit
- Die verbesserte und verlängerte Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht
- Die Überarbeitung und Verkürzung der Lebensdurchrechnung
- Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr und den massiven Ausbau von Ganztagsschulen
- Ausreichende institutionelle Pflegeangebote für nahe Angehörige
- Halbe-halbe bei der Care Arbeit, zum Beispiel durch eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich