Equal Pension Day 2021: 41,58 % Gender Pension Gap! Dringende Maßnahmen gegen Altersarmut notwendig!

Mittwoch, 28. Juli 2021 - 1:00

Frauenpensionsantrittsalter wird bald angehoben, Gleichstellungsmaßnahmen lassen zu wünschen übrig

Historischer Hintergrund zum Frauenpensionsantrittsalter

Im Dezember 1990 stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das in Österreich gesetzlich unterschiedlich geregelte Pensionsalter verfassungswidrig und anzugleichen ist. Es wurde aber auch festgehalten, dass es vor einer Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer zu einer Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft, Familie und Arbeitswelt kommen muss.

Im Zuge der Verhandlungen um eine Neuregelung, bei der auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen war, stellten die verschiedenen Frauenorganisationen klar, dass es nicht angeht, Frauen zwar beim Pensionsalter gleich zu behandeln, ansonsten aber zu benachteiligen. Das niedrigere Pensionsalter für Frauen war ein Ausgleich dafür, dass Frauen in ihrem Erwerbsleben, in der Gesellschaft und in der Familie benachteiligt waren und leider noch immer sind.

Neben den bekannten Argumenten – schlechtere Arbeitsbedingungen, ungleiches Einkommen, Doppel- und Dreifachbelastung – wird vergessen, dass Männer bis zum Jahr 1975 (Familienrechtsreform) ihren Frauen verbieten konnten, erwerbstätig zu sein. Daher wurden für die Angleichung lange Übergangsfristen festgelegt, damit entsprechend Zeit bleibt, um diese Benachteiligungen auch abzubauen.

Trotz Realisierung des Gleichbehandlungspakets sind wir in Österreich noch weit von einer Gleichstellung entfernt. Hohe Einkommensunterschiede, hohe Teilzeitquote aufgrund schlechter Rahmenbedingungen, die Ausdehnung der Bemessungsgrundlage für den Durchrechnungszeitraum auf 40 Jahre (Anmerkung: Streichung der besten 15 Jahre im Jahr 2003!) haben dazu geführt, dass die Frauenpensionen an Wert verloren haben. Die Forderungen des Gleichbehandlungspakets im Jahr 1992, dass mit der Angleichung des Frauenpensionsalters bis 2033 auch die Benachteiligungen beseitigt sein müssen, haben sich also nicht erfüllt.

Corona wird zur sozialen Pandemie

Die Coronakrise wird dieses Problem noch verstärken, weil Frauen sehr lange arbeitslos waren oder aufgrund der Schließung der öffentlichen Bereiche ihre Arbeitszeit reduziert haben und EPUs zum Großteil die Existenzgrundlage entzogen wurde und keine Beiträge geleistet werden konnten. Für sehr viele Frauen wurde Corona auch zur sozialen Pandemie.

Gerade die Coronakrise hat aber auch gezeigt, wer die Gesellschaft und das System am Laufen gehalten hat. Es waren zum überwiegenden Teil Frauen im Gesundheits-, Pflege-, Reinigungsbereich, im Handel und in systemrelevanten Produktionen. Berufe, die leider finanziell und gesellschaftlich unterbewertet sind, aber für die Gesellschaft unbezahlbar sind.

Der Österreichische Frauenring unterstützt die „Mehr für Care“-Bewegung mit ihren Forderung nach einer angemessenen Bezahlung in den systemrelevanten Berufen und damit einer höheren Beitragsgrundlage für soziale Ansprüche.

Veränderungen im Pensionsrecht

Seit der Einführung des Pensionskontos werden die Versicherungszeiten aus dem gesamten Erwerbsleben berücksichtigt (Lebensdurchrechnung). Dies bedeutet, dass Frauen durch die Lebensdurchrechnung in Verbindung mit Kindererziehungszeiten, langen Teilzeitphasen und Zeiten der Pflege von Angehörigen massive Einbußen in der Pension haben. Dies war vor dem Pensionskonto nicht relevant, weil nur die besten 15 Jahre bewertet wurden und diese in den meisten Fällen vor dem Pensionsantritt anfielen. Im Übergangsrecht wiederum gab es die Möglichkeit, einkommensmäßig schlechte Jahre aus der Durchrechnung herauszurechnen, was in der Systematik des Pensionskontos nicht mehr möglich ist. Die Auswirkungen werden jetzt sichtbar und finanziell spürbar.

Es wurden aber auch keinerlei Ausgleichsmaßnahmen für Frauen getroffen, um einer dramatischen Reduktion der Frauenpensionen entgegenzuwirken. Frauen werden immer noch schlechter behandelt, denn wenn jedes Einkommen zählt, schadet es in erster Linie den Frauen. Lebens- und Arbeitssituation und somit auch die Pension sind bei Frauen immer noch schlechter. Durch niedrige Bemessungsgrundlagen aufgrund unzureichender Bewertung der Kindererziehungszeiten und durch Teilzeitarbeit kommt es zu starken Verlusten in der Pension.

Pensionssplitting muss freiwillig bleiben

Über das von der Regierung geplante automatische Pensionssplitting dem Pensionsverlust entgegenzuwirken, sehen wir nicht als echten Ausgleich und lehnen es ab. Es birgt die Gefahr, auch die Männerpension bei geringen Einkommen in die Altersarmut zu bringen, was Altersarmut für beide im Alter zur Folge hat und wieder in die Abhängigkeit treibt. Mit dem automatischen Pensionssplitting würde der Staat das Problem in den häuslichen Bereich verschieben und sich damit aus der Verantwortung nehmen. Das lehnen wir ab.

Auch ist noch anzumerken, dass Alleinerziehende keine Möglichkeit eines Splittings haben. Pensionssplitting soll und muss daher freiwillig bleiben.

Maßnahmen gegen Altersarmut

Drohende Altersarmut muss also schon im aktiven Erwerbsleben bekämpft werden.

  • Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr ist der Schlüssel zur Erwerbstätigkeit von Frauen.
  • Kindererziehungszeiten müssen wesentlich höher bewertet werden, auch über den 4. Geburtstag des Kindes hinaus.
  • Rechtsanspruch von Teilzeit auf Vollzeit bei betrieblicher Möglichkeit
  • Kollektivvertraglicher Mindestlohn von € 1.700
  • Arbeitszeitverkürzung, um bezahlte und unbezahlte Arbeit besser aufzuteilen
  • Der Arbeitsmarkt muss sich auf ältere Beschäftige einstellen, vor allem nach der schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters.
  • Keine Abschläge bei der Langzeitversichertenregelung; auch Frauen erreichen diese erstmals im Jahr 2028 und sollen nicht für langes Arbeiten „bestraft“ werden
  • Kritische Auseinandersetzung mit der „lebenslangen Durchrechnung“