10 Jahre Istanbul-Konvention: Handlungsbedarf bei der Umsetzung

„Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. August 2014 wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer grundlegenden Verbesserung der Frauenrechte und der Bekämpfung patriarchaler Strukturen gesetzt. Die Istanbul-Konvention besagt eindeutig: Nur Gleichstellung ist die Grundlage für ein gewaltfreies Leben“, so die Vorsitzende des Frauenrings, Klaudia Frieben.

„Seit 2014 sind verschiedene Gesetze und Maßnahmen im Gewaltschutz beschlossen worden, trotzdem ist Gewalt gegen Frauen allgegenwärtig und sehr präsent in unserer Gesellschaft“, so Frieben.

Die Bilanz nach zehn Jahren Istanbul-Konvention fällt alles andere als rosig aus. „14 Femizide und 26 Mordversuche allein im ersten Halbjahr 2024 zeigen, dass die Maßnahmen nicht wirken und die Istanbul-Konvention nur halbherzig umgesetzt wird“, kritisiert Maria Rösslhumer, stellvertretende Vorsitzende des Frauenrings und Gewaltschutzexpertin. „Gewaltprävention bedeutet auch Primärprävention, also Bewusstseinsmaßnahmen, bevor (schwere) Gewalt passiert. Hier wird viel zu wenig investiert.“

Der Österreichische Frauenring fordert nach wie vor 250 Millionen Euro jährlich und 3.000 Vollzeitarbeitsplätze in der Gewaltprävention, sowie einen rechtsverbindlichen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, der sich an der Istanbul-Konvention orientiert.

„Der Kampf gegen Gewalt an Frauen darf nicht länger eine Nebensache sein. Österreich hat sich dazu verpflichtet, Frauen zu schützen und ihnen ein selbstbestimmtes und unversehrtes Leben in Sicherheit zu ermöglichen. Das  erfordert umfassende und verbindliche Maßnahmen und Investitionen“, fordern Frieben und Rösslhumer.

 

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