Unterstützungsfonds für Alleinerziehende kommt!

Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf für einen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende vorgelegt, nach dem erstmals der Staat Alleinerziehende bei Nichtbezahlung des Kindesunterhaltes unterstützt.

Dieses Gesetz darf als Meilenstein betrachtet werden, gab es doch bis jetzt keine Möglichkeit, Unterhalt einzufordern, wenn die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss nicht gegeben sind. Zum größten Teil sind Frauen betroffen, die für ihre Kinder keinen Unterhalt bekommen und verstärkt armutsgefährdend sind.

Viele Kinder erhalten keinen Unterhalt

Von insgesamt 118.000 minderjährigen Kindern, die Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, erhielten 82.000 tatsächlich Zahlungen vom anderen Elternteil, das entspricht 69%. Also umgekehrt, wurde für 31% der minderjährigen Kinder kein Unterhalt bezahlt (Quelle: Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), Unterhaltsbefragung 2021).

Geplante Unterstützung für Alleinerziehende

In dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf erhalten nun Mütter € 240,00 monatlich (die halbe Halbwaisenrente) für ihre Kinder. Wir sehen das als einen wichtigen Schritt gegen Frauen- und Kinderarmut. Wir begrüßen auch die Möglichkeit, dass Frauen, die aus Gewaltbeziehungen flüchten müssen und oft nicht mehr über persönliche Dokumente verfügen, diese zukünftig von der zuständigen Stelle über den Amtsweg angefordert werden können und Frauen nicht mehr Gefahr laufen, mit dem Täter konfrontiert zu werden.

Auch die Möglichkeit einer „Starthilfe“ für Frauen, die Gewalt erfahren haben und sich aus dieser Beziehung lösen wollen, ist begrüßenswert. Gerade von Gewalt betroffene Frauen müssen neben dem menschlichen Leid auch die finanziellen Folgen tragen, um ein neues Leben beginnen zu können.

Verbesserungen am Gesetz notwendig

Es gibt allerdings auch noch einige Punkte, die wir für dieses Gesetz anregen:

  • Die Erweiterung um einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus diesem Fonds, damit diese auch abgesichert sind.
  • Die Nennung der Höhe des Betrages der „Starthilfe“ von € 4.000,00 auch im Gesetzestext und nicht nur in den Erläuterungen.
  • Die Möglichkeit, die Unterstützung für Alleinerziehende auch dann zugänglich zu machen, wenn diese nicht nur keinen Unterhalt, sondern – aufgrund des Einkommens des Unterhaltsschuldners – nur einen geringen Unterhalt zugesprochen bekommen. Es wäre ebenso ein wichtiger Schritt gegen Frauen- und Kinderarmut.

Dieser Unterstützungsfonds ist ein erster wichtiger Schritt ist; das Ziel einer staatlichen Unterhaltsgarantie für jedes Kind sollte – nach Maßgabe der budgetären Mittel – jedoch weiterhin verfolgt werden.

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