Ja zur Selbstbestimmung! Nein zum „Kopftuchverbot“!

Das Bildungsministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots im Schulunterrichtsgesetz vorgelegt.

Zentraler Punkt ist ein Verbot des Tragens des sogenannten „Kinderkopftuches“ von muslimischen Mädchen bis zum 14. Lebensjahr. Das Bildungsministerium begründet diese Maßnahme damit, dass mit dem Tragen das Kindeswohl verletzt wird.

Der Österreichische Frauenring hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet, die sich gegen die geplante Maßnahme richtet und die wir in dieser Form ablehnen!

Unsere zentralen Kritikpunkte:

  • Der Entwurf ist diskriminierend und entspricht auch nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Dieser Gesetzesentwurf richtet sich ausschließlich an muslimische Mädchen, wodurch sie nicht nur zusätzlich unter Druck gesetzt werden, sondern auch die Gefahr besteht, dass junge Musliminnen weiter marginalisiert werden.
  • Vertreter:innen der Bundesregierung bestätigen, dass es sich beim geplanten „Kopftuchverbot“ um eine Symbolpolitik handelt. Dass als Schauplatz dieser Symbolpolitik gerade die Körper von Mädchen ausgewählt werden, ist bezeichnend für vorgeschobene Argumente wie das Kindeswohl.
  • Da sich das „Kopftuchverbot“ auf öffentliche Schulen und Privatschulen bezieht, muss in Erwägung gezogen werden, ob es danach nicht zu einem Anstieg des Privatunterrichtes von muslimischen Mädchen kommt und sie dadurch von öffentlicher Bildung ferngehalten und in den häuslichen Bereich zurückgedrängt werden.
  • Ein Gesetz zu erlassen, um einer populistischen Diskussion Rechnung zu tragen, ist nicht der richtige Weg, um Mädchen zu fördern.
  • Weder die Zahl der Mädchen unter 14 Jahren, die Kopftuch tragen, liegen vor, noch jene derer, die mutmaßlich zum Tragen gezwungen werden. Auch das Integrationsministerium kann dazu keine Zahlen nennen.

Unser Ansatz:

  • Unseren Informationen nach hat die Regierung hier ein „Kopftuchverbot“ beschlossen, ohne in den Dialog mit Musliminnen zu treten. Hier möchten wir vorschlagen, diesen Dialog mit den Betroffenen aufzunehmen. Der Grundsatz „Mit den Betroffenen zu reden und nicht über sie“ sollte beachtet werden.
  • Statt ein Verbot zu forcieren, wäre es höchst angebracht, zu überlegen, was zu tun ist, um muslimische Mädchen vor Ausgrenzung zu schützen, ohne ihnen ihre Identität und Selbstbestimmung zu nehmen.
  • Forciert werden müssen Empowerment von Mädchen und Frauen, die gendergerechte Bubenarbeit sowie die Bekämpfung der patriarchalischen Verhältnisse, wenn Mädchen unter Zwang stehen.

Unsere ausführliche Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

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