Wie wird man Mitglied?
Jede Frauenorganisation oder Fraueninitiative, welche seit mindestens einem Jahr besteht, kann ein ordentliches Mitglied werden. Außerordentliches Mitglied (besitzt kein Stimmrecht) kann eine natürliche Person werden, die die Ziele des ÖFRs nachweislich unterstützt oder Organisationen und Initiativen, die die Ziele des ÖFRs nachweislich – jedoch nicht schwerpunktmäßig – unterstützen.
Die Aufnahme eines (außer)ordentlichen Mitglieds in den ÖFR erfolgt auf schriftlichen Antrag und durch anschließenden Beschluss des Vorstand.