Frauenrechte sind nicht teilbar!
Samstag, 28. November 2015 - 17:45
Stellungnahme des Österreichischen Frauenrings zur geplanten Änderung des Asylgesetzes 2005
Angesichts der geplanten Novelle des AslyG 2005 hat der Österreichische Frauenring eine Stellungnahme verfasst, in der wir Kritik an den geplanten Verschärfungen üben.
Der ÖFR fordert:
- die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zum Schutz von Frauen, Mädchen und LGBTIQ-Personen!
- eine zielgruppenspezifische Unterbringungsmöglichkeit, um die Gefahren von sexualisierter Gewalt und Mobbing zu verringern!
- den Einsatz von speziell geschultem und sensibilisiertem Personal im Asylverfahren! Frauen und LGBTIQ-Personen sind von der ersten Einvernahme an von speziell geschulten Personen zu beraten und einzuvernehmen. Das derzeit in § 20 Asylgesetz verankerte Recht auf Befragung durch eine Person desselben Geschlechts hat vom ersten Behördenkontakt an zu gelten. Traumatisierte Personen, die nicht in der Lage waren, geschlechtsspezifische Fluchtgründe gleich anzugeben, müssen das Recht haben, diese Fluchtgründe auch noch in der Folge geltend zu machen.
- gleiche Rechte von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten hinsichtlich der Möglichkeit auf Familienzusammenführungen!
- die Möglichkeit der Familienzusammenführung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften – auch dann, wenn diese in den Herkunftsländern nicht rechtlich anerkannt sind!
Anbei finden Sie unsere Stellungnahme zum Nachlesen!